top of page

Einschulung zum Schuljahr 2024/ 2025 an der Grund- und Oberschule Carl von Ossietzky

 

Zum Schuljahr 2024/25 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30.09.2024 das sechste Lebensjahr vollenden

 

  • Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern ebenfalls in die Schule aufgenommen werden.

 

  • Schulpflichtige Kinder können auf Antrag der Eltern durch die Schulleiterin oder den Schulleiter für ein Schuljahr zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass sie nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können (§ 51 Absatz 2 Brandenburgisches Schulgesetz). Die Entscheidung erfolgt nach schulärztlicher Untersuchung und nach Beratung durch die Schule.  Der entsprechende Antrag kann mit der Anmeldung abgegeben werden.

Wie erfolgt Schulanmeldung an unserer Schule?

 

Wann? voraussichtlich zweite Januarwoche 2024 nähere Informationen folgen

 

Die Anmeldung für die Grundschule erfolgt in der laut S a t z u n g über die Schulbezirke der Stadt Werder (Havel) zuständigen Grundschule. Bitte informieren Sie sich dazu in der Anlage der Satzung über die Schulbezirke der Stadt Werder (Havel).

Schulbezirke

             

Wie?    

  • Die Anmeldung erfolgt in der Schule. Das einzuschulende Kind ist dabei.

  • Sie haben die Möglichkeit, über das Schulportal https://schulportal.brandenburg.de (über den Punkt „Antragsverfahren“, Ü1-Verfahren) das Anmeldeformular digital auszufüllen und auszudrucken. Die persönliche Vorstellung zur formalen Anmeldung in der Schule bleibt bestehen.

 

Welche Unterlagen sind abzugeben?

 

  • die Kopie der Geburtsurkunde des einzuschulenden Kindes

  • die Sprachstandsfeststellung (erhalten Sie von der Kita Ihres Kindes / Tagespflegekinder bzw. Hauskinder wenden sich an die KITA „Werderaner Früchtchen“)

  • die ausgefüllte und unterschriebene Schulanmeldung 2024/2025 (Downloadbereich)

  • „Mein Brief“ (Downloadbereich)

  • evtl.:

  • Antrag auf vorzeitige Einschulung (formlos, mit Begründung)

  • Antrag auf Zurückstellung (Downloadbereich)

  • Schweigepflichtentbindung / verbindlich nur bei Anträgen auf Zurückstellung (Downloadbereich)

  • Begründung Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule (Downloadbereich)

 

Zu den Unterlagen klicken Sie hier.

 

Das Einschulungsgespräch findet zu einem späteren Zeitpunkt in der Schule statt. Die Teilnahme des Einschulungskindes und eines Sorgeberechtigten an diesem sind zwingend. Während die Kinder einen Einschulungstest absolvieren, erhält die/der Sorgeberechtigte wichtige Informationen zur Einschulung und zu schulorganisatorischen Hinweise.

 

Ab Januar 2024 buchen die Eltern über das Schulportal einen Termin für das Einschulungsgespräch in der Schule.

 

Sobald die aktuellen Termine für die persönliche Vorstellung mit Ihrem Kind feststehen, wird der online Buchungskalender freigeschaltet.

 

Den Termin für die schulärztliche Untersuchung vergibt das Gesundheitsamt unabhängig vom Termin des Einschulungsgespräches in der Schule. Dort erhalten Sie den Masernschutzimpfnachweis. Diesen geben Sie bitte in der Schule ab.

 

Gern stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung: Tel. 03327 43008

bottom of page