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Einschulung zum Schuljahr 2024/ 2025 an der Grund- und Oberschule Carl von Ossietzky

 

Zum Schuljahr 2024/25 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30.09.2024 das sechste Lebensjahr vollenden.

 

  • Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern ebenfalls in die Schule aufgenommen werden.

 

  • Schulpflichtige Kinder können auf Antrag der Eltern durch die Schulleiterin oder den Schulleiter für ein Schuljahr zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass sie nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können (§ 51 Absatz 2 Brandenburgisches Schulgesetz). Die Entscheidung erfolgt nach schulärztlicher Untersuchung und nach Beratung durch die Schule.  Der entsprechende Antrag kann mit der Anmeldung abgegeben werden.

Schulanmeldung an unserer Schule

 

Wann? 8.-12.01.2024 

 

Wo? Die Anmeldung für die Grundschule erfolgt in der laut Anlage der S a t z u n g über die Schulbezirke der Stadt Werder (Havel) zuständigen Grundschule.

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Wie?    

  • Über Schulportal erfolgt die Online-Anmeldung an der Schule. Dort buchen Sie auch den Termin für das Einschulungsgespräch in der Schule. Das Aufnahmeverfahren in die Grundschule - Schulportal Brandenburg. 

  • Das Einschulungsgespräch erfolgt in der Schule zu einem späteren Zeitpunkt. Das einzuschulende Kind ist dabei.

  • Während die Kinder einen Einschulungstest absolvieren, erhält die/der Sorgeberechtigte wichtige Informationen zur Einschulung und zu schulorganisatorischen Hinweisen.

 

Welche Unterlagen sind abzugeben?

 

  • die Kopie der Geburtsurkunde des einzuschulenden Kindes

  • die Sprachstandsfeststellung (erhalten Sie von der Kita Ihres Kindes / Tagespflegekinder bzw. Hauskinder wenden sich an die KITA „Werderaner Früchtchen“)

  • die ausgefüllte und unterschriebene Schulanmeldung 2024/2025 (Downloadbereich)

  • „Mein Brief“ (Downloadbereich)

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evtl.:

  • Antrag auf vorzeitige Einschulung (formlos, mit Begründung)

  • Antrag auf Zurückstellung (Downloadbereich)

  • Schweigepflichtentbindung / verbindlich nur bei Anträgen auf Zurückstellung (Downloadbereich)

  • Begründung Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule (Downloadbereich)

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Wenn möglich, geben Sie die Unterlagen vollständig bereits vor dem Einschulungsgespräch in der Schule ab. (Briefkasten Schule)

 

Downloadbereich: Zu den Unterlagen klicken Sie bitte hier.

 

Den Termin für die schulärztliche Untersuchung vergibt das Gesundheitsamt unabhängig vom Termin des Einschulungsgespräches in der Schule. Dort erhalten Sie den Masernschutzimpfnachweis. Diesen geben Sie bitte in der Schule ab (Briefkasten).

 

Eltern und Sorgeberechtigte, die nicht die Möglichkeit zur Online-Anmeldung haben, rufen bitte an: 03327 43008

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Sollten Eltern und Sorgeberechtigte sich für das Einschulungsgespräch nicht bei der laut Satzung für die Anmeldung festgelegten Schule, angemeldet haben, behält es sich die Schule vor, die Anmeldung an die zuständige Schule weiterzuleiten. Damit ist die getroffene Terminvereinbarung hinfällig.

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