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Ü7 - Übergang in die Sekundarstufe I

 

„Der Wechsel eines Kindes von der Grundschule (am Ende der Jahrgangsstufe 6) in eine weiterführende Schule ist ein bedeutendes Ereignis, da die richtige Wahl einer weiterführenden Schule für die individuelle Entwicklung eines jeden einzelnen Kindes wichtig ist. Dieser Entscheidungsprozess ist häufig mit einer Vielzahl von Fragen verbunden, um abschließend eine Schule zu finden, in der sich das Kind wohl fühlt und zugleich entsprechend seiner Individualität gefördert und gefordert wird. Für die Aufnahme in eine weiterführende allgemeinbildende Schule sind neben dem Wunsch der Eltern die Feststellung der Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen maßgebend, dazu gehören das Grundschulgutachten und das Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6. Der Übergang in die 7. Klasse wird als Ü7-Verfahren bezeichnet.“

(Quelle: http://mbjs.brandenburg.de/)

Wenn der Erst- und Zweitwunsch nicht erfüllt werden kann, erhalten Sie vom Staatlichen Schulamt im Zeitraum vom 29. April bis zum 7. Juni 2024 eine Angebotsliste für weiterführende Schulen, die noch freien Kapazitäten haben.

Treffen Sie keine Auswahl und/oder geben Sie keine Rückmeldung, wird Ihr Kind abschließend einer weiterführenden Schule zugewiesen.

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  • Hinweiseschreiben

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  • Formular Grundschulgutachten

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  • Anmeldeformular Ü7

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